Leistung · §39 SGB XI

Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege

Wenn die Hauptpflegeperson eine Auszeit braucht — wir übernehmen verlässlich.

Verhinderungspflege – Betreuung, wenn Angehörige eine Auszeit brauchen

Die Verfügbarkeit ehrenamtlicher Pflegekräfte bildet die Grundlage der häuslichen Versorgung. Reichen deren Ressourcen vorübergehend nicht aus oder benötigen sie eine Auszeit, springt die Verhinderungspflege ein. Santevia übernimmt in solchen Fällen die erforderlichen Unterstützungsleistungen.

Die Kostenübernahme erfolgt durch die Pflegekasse, sofern die ursprüngliche Pflegeperson Urlaub, Krankheit oder andere Gründe für die Verhinderung geltend macht. Ein spezieller Nachweis ist nicht erforderlich.

Beispiel: Eine Pflegeperson plant mehrere Erledigungen. In dieser Zeit übernimmt der Pflegedienst grundpflegerische Tätigkeiten — Mahlzeiten vorbereiten, Getränke anreichen, Hilfsmittel bereitstellen, bei Mobilisation und Grundpflege unterstützen. Die Pflegeperson kann sich auf ihre Erledigungen konzentrieren in dem sicheren Gefühl, dass die pflegebedürftige Person gut betreut wird.

Unsere Unterstützungsleistungen

  • Alltagsbetreuung
  • Begleit- und Unterstützungsangebote
  • Grundpflege
  • Gemeinsames Spazierengehen
  • Beaufsichtigung bei Alltagsaktivitäten
  • Vorbereiten von Mahlzeiten & Getränke anreichen
  • Bereitstellen von Hilfsmitteln (Rollstuhl, Gehhilfe)
  • Unterstützung bei der Mobilisation

Brauchen Sie Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege?

Rufen Sie an oder schreiben Sie uns — wir beraten Sie persönlich und kostenfrei.