Mess- & Überwachungsleistungen
- Blutdruck-Messung
- Blutzucker-Messung
- Verabreichen & Kontrolle der Medikamente
- Richten von Medikamenten (Wochendispenser)
Medizinische Maßnahmen nach ärztlicher Verordnung — von Medikamentengabe bis Wundversorgung.
Die Behandlungspflege gemäß §37 Abs. 2 SGB V ist eine Maßnahme der ärztlichen Therapie, die vom behandelnden Arzt einem ambulanten Pflegedienst übertragen wird. Solche Maßnahmen sind erforderlich, wenn Sie selbst oder eine im Haushalt lebende Person dazu nicht in der Lage sind.
Ihr behandelnder Arzt kann uns folgende medizinische Leistungen delegieren — wir übernehmen sie zuverlässig, dokumentiert und in enger Abstimmung mit Arzt und Angehörigen.