Leistung · §37 Abs. 2 SGB V

Behandlungspflege

Medizinische Maßnahmen nach ärztlicher Verordnung — von Medikamentengabe bis Wundversorgung.

Behandlungspflege – Verbandwechsel und Medikamentengabe zu Hause

Die Behandlungspflege gemäß §37 Abs. 2 SGB V ist eine Maßnahme der ärztlichen Therapie, die vom behandelnden Arzt einem ambulanten Pflegedienst übertragen wird. Solche Maßnahmen sind erforderlich, wenn Sie selbst oder eine im Haushalt lebende Person dazu nicht in der Lage sind.

Ihr behandelnder Arzt kann uns folgende medizinische Leistungen delegieren — wir übernehmen sie zuverlässig, dokumentiert und in enger Abstimmung mit Arzt und Angehörigen.

Mess- & Überwachungsleistungen

  • Blutdruck-Messung
  • Blutzucker-Messung
  • Verabreichen & Kontrolle der Medikamente
  • Richten von Medikamenten (Wochendispenser)

Verbände & Kompression

  • Kompressionsverband anlegen, wechseln, abnehmen
  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
  • Akute und chronische Wundversorgung

Verabreichung von Medikamenten

  • Verabreichen von Augentropfen / Augensalbe
  • Richten und Verabreichung von Injektionen
  • Medizinische Einreibung (maximal 14 Tage)

Katheter & Sonden

  • Katheterpflege
  • Pflege bei künstlicher Ableitung

Brauchen Sie Behandlungspflege?

Rufen Sie an oder schreiben Sie uns — wir beraten Sie persönlich und kostenfrei.