Inhalte des Beratungseinsatzes
- Beratung zu Leistungsansprüchen
- Hinweise zu Hilfsmitteln
- Beratung zur Organisation des Pflegealltags
- Hilfe bei Anträgen und Formularen
- Tipps zur Wohnraumanpassung
Verpflichtende Pflegeberatung bei Pflegegeld-Bezug — fachkundig, dokumentiert, an Ihre Pflegekasse.
Der Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI dient der Qualitätssicherung und individuellen Unterstützung in der häuslichen Pflege. Ziel ist die Feststellung des konkreten Unterstützungsbedarfs und die Beratung zu geeigneten Entlastungs- bzw. Betreuungsangeboten.
Zugelassene Pflegedienste mit Betreuungs- und Entlastungsleistungen sind verpflichtet, diese Beratung vor Ort durchzuführen, um sicherzustellen, dass Leistungen sachgerecht eingesetzt werden.