Leistung · §37 Abs. 3 SGB XI

Beratungseinsatz §37.3

Verpflichtende Pflegeberatung bei Pflegegeld-Bezug — fachkundig, dokumentiert, an Ihre Pflegekasse.

Beratungseinsatz §37.3 – Pflegeberatung zu Hause

Der Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI dient der Qualitätssicherung und individuellen Unterstützung in der häuslichen Pflege. Ziel ist die Feststellung des konkreten Unterstützungsbedarfs und die Beratung zu geeigneten Entlastungs- bzw. Betreuungsangeboten.

Zugelassene Pflegedienste mit Betreuungs- und Entlastungsleistungen sind verpflichtet, diese Beratung vor Ort durchzuführen, um sicherzustellen, dass Leistungen sachgerecht eingesetzt werden.

Inhalte des Beratungseinsatzes

  • Beratung zu Leistungsansprüchen
  • Hinweise zu Hilfsmitteln
  • Beratung zur Organisation des Pflegealltags
  • Hilfe bei Anträgen und Formularen
  • Tipps zur Wohnraumanpassung

Zielgruppen

  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher
  • Insbesondere mit erhöhtem Betreuungsbedarf
  • Angehörige und Bezugspersonen

Bescheinigung & Schweigepflicht

  • Sie erhalten eine Bescheinigung über das Beratungsergebnis
  • Die Bescheinigung wird an Ihre Pflegekasse weitergeleitet
  • Alle Inhalte unterliegen der Schweigepflicht

Pflicht & Freiwilligkeit

  • Bei Pflegegrad 1 freiwillig und nicht verpflichtend
  • Ab Pflegegrad 2 verpflichtend (Häufigkeit je nach Pflegegrad)
  • Bei Bezug von Pflegegeld zwingend nachzuweisen

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