Leistung · §45b SGB XI

Entlastungsleistungen §45b

131 € Entlastungsbetrag pro Monat — und Wege, ungenutzte Pflegesachleistungen umzuwandeln.

Entlastungsleistungen – Begleitung bei Einkäufen und Spaziergängen

Mit einem Pflegegrad 1 oder höher steht ein Entlastungsbetrag zur Verfügung. Dieses Budget kann nicht direkt an den Pflegebedürftigen ausbezahlt werden, sondern kann nur in Form von Sachleistungen in Anspruch genommen werden.

Wir beraten Sie gerne, welche unserer Leistungen über den Entlastungsbetrag finanziert werden können — Betreuung, hauswirtschaftliche Hilfe und mehr.

Stufen des Entlastungsbetrags

  • Grundstufe: 131,- € pro Monat
  • Umwandlung der Sachleistungen: bis zu 40 % der ungenutzten Pflegesachleistungen pro Monat (ab Pflegegrad 2)

Wichtige Hinweise

  • Die Grundstufe steht allen Pflegebedürftigen zu
  • Der erhöhte Betrag nur Versicherten mit ungenutzten Pflegesachleistungen
  • Der monatliche Betrag steht in voller Höhe zur Verfügung
  • Nicht verbrauchte Beträge können bis Ende Juni des Folgejahres rückwirkend genutzt werden

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