Stufen des Entlastungsbetrags
- Grundstufe: 131,- € pro Monat
- Umwandlung der Sachleistungen: bis zu 40 % der ungenutzten Pflegesachleistungen pro Monat (ab Pflegegrad 2)
131 € Entlastungsbetrag pro Monat — und Wege, ungenutzte Pflegesachleistungen umzuwandeln.
Mit einem Pflegegrad 1 oder höher steht ein Entlastungsbetrag zur Verfügung. Dieses Budget kann nicht direkt an den Pflegebedürftigen ausbezahlt werden, sondern kann nur in Form von Sachleistungen in Anspruch genommen werden.
Wir beraten Sie gerne, welche unserer Leistungen über den Entlastungsbetrag finanziert werden können — Betreuung, hauswirtschaftliche Hilfe und mehr.