Leistung · §14 SGB XI

Grundpflege

Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Prophylaxen — die tägliche Basis fürsorglicher häuslicher Versorgung.

Grundpflege – Unterstützung bei der Körperpflege zu Hause

Wir übernehmen bei unseren Klienten Leistungen der Grundpflege. Unter der Grundpflege werden Verrichtungen nach §14 SGB XI verstanden, die der grundlegenden Versorgung des Pflegebedürftigen im Alltag dienen — von der Körperpflege bis zur Förderung der Selbstständigkeit.

Unsere Pflegekräfte arbeiten respektvoll, achtsam und mit Blick auf die Ressourcen jedes einzelnen Menschen. Ziel ist es, größtmögliche Selbstständigkeit zu erhalten und Lebensqualität zu fördern.

Körperpflege & Ausscheidung

  • Hilfe beim Waschen, Baden, Duschen
  • Hilfe beim An- und Auskleiden inkl. Körperersatzstücken
  • Hilfestellung bzw. Übernahme bei Toilettengängen
  • Inkontinenzversorgung
  • Haut-, Haar- und Nagelpflege
  • Mund-, Zahn- und Lippenpflege
  • Rasieren

Ernährung

  • Hilfe bei der Zubereitung von Mahlzeiten
  • Hilfe bei der Aufnahme von Mahlzeiten
  • Hilfe beim Eingießen von Getränken

Mobilität

  • Körper- und situationsgerechtes Lagern
  • Mobilisation und Unterstützung der Eigenaktivitäten

Prophylaxen

  • Sturzprophylaxe
  • Dekubitusprophylaxe (Druckgeschwüre vorbeugen)
  • Pneumonieprophylaxe (Lungenentzündung)
  • Thromboseprophylaxe
  • Obstipationsprophylaxe (Verstopfung)

Förderung & Aktivierung

  • Erhalt und Wiedererlangung selbstpflegerischer Fähigkeiten
  • Aktivierende Pflege im Sinne der Selbstständigkeit

Brauchen Sie Grundpflege?

Rufen Sie an oder schreiben Sie uns — wir beraten Sie persönlich und kostenfrei.